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16. April 2026
Arbeitsvorgang: Die TdL klagt wieder
Mit einer Pressemitteilung hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) bekannt gegeben, dass sie eine „gerichtliche Klärung zu Eingruppierungsregelungen“ im TV-L anstrebt.
Mit anderen Worten: Die TdL macht – wieder einmal – den Arbeitsvorgang zum Thema. Das hat sie schon während der zurückliegenden Einkommensrunde erfolglos versucht. Nun hat sie vor dem Arbeitsgericht Berlin Verbandsklage eingereicht. Nachdem die TdL schon während der Einkommensrunde wenig Interesse daran hatte, den TV-L zukunftsfest zu gestalten, legt sie jetzt noch einen drauf. Natürlich kann man sagen, die TdL nimmt nur ein ihr zustehendes Recht war. Deutlich wird jenseits davon aber auch, wenn man die dreiseitige Pressemeldung der TdL studiert, dass sie keinerlei Interesse an belastbaren Lösungen hat und sich lieber als scheinbar fürsorglicher – an Mitarbeitenden – orientierter Arbeitgeber inszeniert.
Was sagt TdL-Chef Andreas Dressel zur Klage?
Dressel behauptet tatsächlich, die TdL wolle für ihre Beschäftigten „Sicherheit und Rechtsklarheit erreichen“. Das Gegenteil ist richtig. Die Nachricht von der Klage führt zu großer Verunsicherung in den Reihen dieser Beschäftigten, da es eigentlich eindeutige Urteile gibt. Die jedoch passen der TdL nicht und deshalb wird nun erneut geklagt.
Wo tauchen Probleme mit dem Arbeitsvorgang in der Tarifrealität auf?
Während der Einkommensrunden wollte der dbb von der TdL wissen, wo genau sich Probleme beim Arbeitsvorgang konkret zeigen. Die Antwort blieb die Ländervertretung schuldig. Dazu passt, dass bei der anschließenden Einkommensrunde mit dem Land Hessen zum TV-H die dortigen Arbeitgebervertretenden überhaupt keinen Bedarf sahen, den Arbeitsvorgang zu thematisieren. Auch in der letzten TVöD-Runde mit Bund und Kommunen spielte das Thema keine Rolle. Das lässt den Verdacht aufkommen, dass es der TdL nicht darum geht, echte Probleme zu lösen. Vielmehr scheint sie einer ideologischen Agenda zu folgen.
Aber hat die TdL während der Potsdamer Verhandlungen nicht substanzielle Gegenangebote gemacht und den vorhandenen Beschäftigten Besitzstand zugesagt?
Nicht wirklich, denn sie wollte von den Gewerkschaften eine konkrete Zusage beim Thema Arbeitsvorgang haben und hat dafür ein paar unverbindliche Wechsel in die Zukunft in Aussicht gestellt. Die Idee, den vorhandenen Beschäftigten Besitzstand anzubieten, hätte im Umkehrschluss bedeutet, dass in vielen Bereichen zukünftig die Gefahr einer Zweiklassengesellschaft bestanden hätte, bei der viele neueingestellte Beschäftigte deutlich schlechter eingruppiert worden wären. Welchen Sinn das angesichts der vielen tausend unbesetzten Stellen und mit Blick auf die Alterspyramide hat, kann – oder will – die TdL nicht erklären.
Wenn die TdL jetzt schreibt, sie hätte eine substanzielle Weiterentwicklung der Entgeltordnung angeboten, sie hätte die Einführung der stufengleichen Höhergruppierung angeboten sowie die Paralleltabelle für Lehrkräfte, wird deutlich, dass diese wichtigen Themen, die in anderen Tarifverträgen des öffentlichen Diensts teilweise längst geregelt sind, nur Hebel sind, um die Gewerkschaften und vor allem die Beschäftigten unter Druck zu setzen. Echtes Interesse an einem besseren TV-L scheint die TdL nicht zu haben.
Die TdL beruft sich auf einen „ursprünglichen Willen der Tarifvertragsparteien“, dem sie wieder Geltung verschaffen will. Was hat es damit auf sich?
Ein Dokument, das diesen „ursprünglichen Willen“ im Sinne der TdL belegt, haben die Länder bisher nicht vorgelegt. Die aktuelle Rechtsprechung, die der TdL einfach nicht genehm ist, basiert nicht auf einem vermeintlichen ursprünglichen Willen, sondern schlicht auf dem vorliegenden Rechtstext. Dass sich die Interpretation über Jahrzehnte hinweg ändert, auch weil sich die Arbeitsrealität verändert, sollte auch der TdL nicht fremd sein. Teilweise ist es auch einfach so, dass sich durch Veränderungen des Arbeitsablaufes, z. B. durch Digitalisierung oder Personalkürzungen Tätigkeiten und damit Arbeitsvorgänge geändert haben. Hierdurch haben die Länder schon einmal durch niedrigere Personalkosten in den jeweiligen Bereichen gespart. Jetzt versuchen sie anscheinend ein zweites Mal an den Kolleginnen und Kollegen zu sparen.
Das wäre schlecht für die Beschäftigten, aber auch schlecht für die Bürgerinnen und Bürger.
Wie geht es nun weiter?
Noch ist der dbb nicht offiziell angeschrieben worden. Aber wir haben natürlich begonnen, unsere inhaltliche Positionierung vorzubereiten. Wenn es neue Fakten oder Termine gibt, werden wir hier darüber unterrichten.
Hintergrund: Der Arbeitsvorgang
Einerseits lässt sich der Arbeitsvorgang auf der Sachebene kurz und bündig definieren: Ein Arbeitsvorgang umfasst alle Aufgaben, die zusammengehören, um ein bestimmtes Arbeitsergebnis zu erzielen. Dabei müssen die einzelnen Arbeitsschritte nötig sein, um ein Ergebnis zu erreichen. Sie können dabei unterschiedlich schwierig sein und verschiedene Fachkenntnisse erfordern. In jedem Fall ist das Gesamtergebnis entscheidend, nicht die einzelnen. Für die Eingruppierung gilt: Ein Arbeitsvorgang bestimmt die Entgeltgruppe, wenn er mindestens 50 % der Arbeitszeit ausmacht. Wichtig ist: Wenn ein Arbeitsvorgang anspruchsvolle Anforderungen enthält, dann zählt das für den gesamten Arbeitsvorgang – nicht nur für den kleinen Zeitanteil der schwierigen Tätigkeit.
Andererseits soll eben dieser Arbeitsvorgang der Hebel für die TdL sein, umfangreiche Herabgruppierungen durchzusetzen. Vor Gericht hat die TdL mit ihrem „Kahlschlag-Ansatz“ Schiffbruch erlitten. Aus diesem Grund sollten schon während der Einkommensrunde zum TV-L die Gewerkschaften einer Änderung der Protokollerklärung zu § 12 TV-L zustimmen und damit der TdL die Möglichkeit eröffnen, unzählige Kolleginnen und Kollegen herabzugruppieren.
Deshalb hat der dbb diesem Versuch eine klare Absage erteilt, auch wenn die TdL sich anschließend erneut konstruktiven Verhandlungen zu anderen drängenden Themen verweigert hat. Mit dem Vorgehen der TdL hätten viele Beschäftigte massive Einbußen erlitten und der TV-L wäre im Wettbewerb um zukünftige Fachkräfte, z. B. im Vergleich zum TVöD, massiv ins Hintertreffen geraten.
Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb.de
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